Was erledige ich wo?

Grundsätzlich werden alle Angelegenheiten im Rathaus in Monheim erledigt.

Finanzmanagement

Finanzmanagement im kommunalen Bereich umfasst u.a. die Leitung und strategische Ausrichtung der Haushaltswirtschaft mit dem Haushaltsplan (inkl. Aufstellung/Planung, Bewirtschaftung und Prüfung) und den Haushaltsstellen/ Sachkonten, des Kreditwesens, der Vermögenswirtschaft, dem Kassen- und Rechnungswesen sowie der Abgabenfestsetzung mit Personenkontenverwaltung. Die einzelnen Aufgaben werden in der Verwaltungsgemeinschaft Monheim von verschiedenen, eigenständigen/ -verantwortlichen Fachbereichen wahrgenommen, die der Verwaltungsleitung der jeweiligen Kommune unterstellt sind.

      

Haushaltsplanung und -überwachung (Kämmerei):

Aufstellung der Haushalts- und Finanzpläne (Vermögens- und Verwaltungshaushalte mit den zugehörigen Haushaltsstellen/ Sachkonten), Ansatz/Mittel-Überwachung und evtl. Nachträge während der Ausführung sowie Begleitung der späteren örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfungen durch die Kämmerer für die jeweiligen Kommunen:

  • Stadt Monheim, Gemeinden Buchdorf und Tagmersheim, Wasserzweckverband zur Versorgung der Usselbachgruppe: Steidle Johann
  • Verwaltungsgemeinschaft, Schulverbände Monheim und Tagmersheim, Gemeinden Daiting und Rögling: Dunz Daniela

      

Spezielle Zuständigkeiten (anderer Fachbereiche):

  • Kalkulation von Beiträgen (inkl. Vermögenserfassung im Entwässerungsbereich) und Friedhofsgebühren, Vergaberecht, Zuwendungswesen für Baumaßnahmen und Sonderprojekte/-förderungen, Vollstreckung & Insolvenz-Verfahren: Geschäftsleitung (FB1)
  • Personenkontenbereich/-management (mit Ermittlung und Festsetzung von Abgaben sowie weiteren Sollstellungen): Steuer-/ Abgabenamt (FB5)
  • Zahlungsverkehr, Finanzmittelverwaltung/ Geldanlage, Verwahrkonten, Fälligkeitsüberwachung mit Mahn-/ Beitreibungswesen, etc.: Kasse (FB6)
  • Monheimer Alb und LAG MonheimerAlb-AltmühlJura: jeweilige Geschäftsführung
      

Im Übrigen, u.a. für das allgemeine Anordnungs- und Rechnungswesen, die Kalkulation der Benutzungsgebühren, interne Verrechnungen, das Feuerwehrwesen, die Versicherungen der Kommunen, die USt-Behandlung mit Voranmeldung, Abschluss/ Steuererklärung und späterer Prüfung, sonstige Zuwendungsverfahren, usw. ist grds. die Kämmerei (FB4) federführend zuständig und vorrangiger Ansprechpartner.     

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