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Gemeinde Buchdorf

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Rückgabe der Lohnsteuerkarten wegen Einkommensteuerstatistik

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Das Jahr 2004 ist wieder ein Statistikjahr für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

Das Jahr 2004 ist wieder ein Statistikjahr für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Für jede Gemeinde ist es wichtig, dass den Finanzämtern sämtliche Daten über die von ihren Einwohnern bezahlte Lohn- und Einkommensteuer zur Verfügung gestellt werden. Dem dient die Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2004. Zwar haben viele Arbeitgeber bereits im elektronischen Verfahren die entsprechenden Daten an die Finanzverwaltung übermittelt. Damit werden aber nicht sämtliche relevanten Fälle erfasst. Wir bitten deshalb, alle Gemeindebürger die Lohnsteuerkarten auch dann an das Finanzamt zurückzugeben, wenn kein Lohnsteuerjahresausgleich bzw. keine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Sie können Ihre Lohnsteuerkarte auch in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Lohnsteuerkarte 2004 bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Wir leiten diese dann ungeöffnet an das Finanzamt weiter. Mit der Rückgebe Ihrer Lohnsteuerkarte können Sie zur besseren Finanzausstattung unserer Gemeinde beitragen. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung.

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