Bürgerbegehren
Dabei war festzustellen, dass keines der Bürgerbegehren die erforderliche Zahl von Unterschriften erreichte, nachdem im Vorfeld zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift schriftlich zurückgenommen hatten. Das Bürgerbegehren "Künftige Straßenumbenennungen" wurde zudem vom Landratsamt Donau-Ries und von der Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags als unzulässig eingestuft.
Der Antrag der PWG-Gemeinderäte zunächst zu klären, ob das Verhalten von Bürgermeister Vellinger im Hinblick auf die Rücknahmeerklärungen von 50 Bürgern mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und dann über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren abzustimmen, wurde vom Gemeinderat abgelehnt.
Für das Bürgerbegehren "Waldstraße" wurden am 02.02.2005 sechs Listen mit 147 Unterschriften eingereicht. Davon waren zunächst 140 Unterschriften gültig, 7 ungültig. Bis zum 28.02.2005 wurden 39 Unterschriften zurückgenommen. Somit hatte das Bürgerbegehren mit 101 gültigen Unterschriften die notwendige Zahl von 127 Unterschriften nicht erreicht. Das Bürgerbegehren wurde deshalb vom Gemeinderat als unzulässig zurückgewiesen. Das Bürgerbegehren "Künftige Straßenumbenennungen" war sowohl materiell rechtlich, als auch wegen der nicht ausreichenden Unterschriften unzulässig. Für dieses Bürgerbegehren wurden sechs Listen mit 137 Unterschriften eingereicht. Davon waren 129 Unterschriften gültig, 8 ungültig. Bis zum 28.02.2005 wurden 40 Unterschriften zurückgenommen. Somit hatte das Bürgerbegehren mit 89 gültigen Unterschriften die notwendige Zahl von 127 Unterschriften nicht erreicht. Das Bürgerbegehren wurde deshalb vom Gemeinderat als unzulässig zurückgewiesen.
Für das Bürgerbegehren "Bürgermeisterstelle" wurden sechs Listen mit 140 Unterschriften eingereicht. Davon waren 132 Unterschriften zunächst gültig, 8 ungültig. Bis zum 28.02.2005 wurden 50 Unterschriften zurückgenommen. Somit hatte das Bürgerbegehren mit 82 gültigen Unterschriften die notwendige Zahl von 127 Unterschriften nicht erreicht. Das Bürgerbegehren wurde deshalb vom Gemeinderat als unzulässig zurückgewiesen.
Last modified 20.09.2005 10:08:30 expired